Neue Datenschutzrichtlinie
Datenschutz wird in Europa immer größer geschrieben und soll deswegen europaweit vereinheitlicht werden. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Neuerungen die ab März 2018 in Kraft treten sollen.
Neuer Datenschutz für alle
Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirkt. Sein Ziel ist es einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Denn auch heute gleichen sich viele Datenschutzgesetze, werden jedoch von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder anders ausgelegt. Außerdem enthält das Gesetz Öffnungsklauseln, die zum Beispiel im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte oder Videoüberwachung nationale Regelungen erlauben. So wird es beispielsweise auch wieder ein deutsches Bundesdatenschutzgesetz geben (BDSG).
EU-weit einheitlich
Auch auf EU-Ebene wird es gesonderte Spezialgesetze geben, wie beispielsweise die E-Privacy-Verordnung: Diese enthält besondere Regelungen zum Email-Marketing und den Versuch eine Einwilligungspflicht für Tracking- und Targeting-Cookies sowie vergleichbare Fingerprintingverfahren einzuführen. Die DSGVO ist zwar ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.
Inkrafttreten wird das Gesetz am 25. Mai 2018, dabei ist zu beachten, dass es weder eine Übergangsfrist noch sonstige Milderungsgründe für Unternehmen gibt, die den Umstieg verpasst haben.
Keine Übergangsfrist
Aus diesem Grund sollten Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse bereits heute an die DSGVO anpassen. Denn bisherige Datenverarbeitungen und vor allem Einwilligungen werden nur dann gültig bleiben, wenn sie der DSGVO entsprechen. Ebenfalls sind auch US-Unternehmen an das europäische Datenschutzrecht gebunden, wenn sie ihre Dienste auch auf dem europäischen Markt anbieten wollen. Auch höhere Bußgelder möglich: keine starren Werte mehr, sondern es können künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent der Jahresumsätze des Unternehmens verhängt werden.