€44,- Karten als Sachbezug erneut in Gefahr
Prepaid-Karten als Sachbezug
Nicht nur mit Gehaltserhöhungen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun. Auch steuerfreie Benefits wie die Prepaid-Karte bilden eine attraktive Alternative. Sie sind in den Geldbörsen einer Vielzahl von Arbeitnehmern vorzufinden. Seitens zahlreicher Unternehmen werden sie dazu genutzt, ihren Angestellten einen steuerfreien Sachbezug zu gewährleisten. Sofern dieser Zuschuss unterhalb der Grenze von monatlich 44 Euro liegt, waren bislang keine weiteren Abgaben an das Finanzamt abzutreten. Und genau hierbei handelt es sich schon seit Jahren um ein immer wieder aufkommendes Streitthema.
Prepaid-Karte – Sachbezug oder „Bargeldersatz“
Nachdem aufgrund eines BGH-Urteils die Charakteristik der €44,- Sachzuwendungen geklärt wurde und sich das Bundesfinanzministerium (BMF) für eine arbeitnehmerfreundliche Lösung ausgesprochen hatte, kommt nun ein neuer Angriff aus der Finanzverwaltung. Dieser hat zum Ziel den Steuervorteil für Prepaid-Karten nun endgültig zu beenden.
Die Fragestellung wann es sich um eine Geldleistung handelt, die versteuert werden muss und wann um einen Sachbezug, bei dem keine Steuern oder andere Abgaben fällig werden, steht hier im Zentrum der langjährigen Uneinigkeit.
Runtergebrochen auf die Prepaid-Karten bedeutet das, sofern diese als ein „Bargeldersatz“ eingestuft werden und es sich dementsprechend um ein frei nutzbares „Zahlungsmittel“ handeln, ist die Prepaid-Karte wie Lohn/Gehalt zu behandeln und wäre somit voll zu versteuern. Dieser Streitpunkt bekommt zurzeit aufgrund aktueller Diskussionen wieder mehr Aufmerksamkeit zugesprochen. Nach Einschätzungen diverser Finanzämter wird die Herausgabe einer frei einsetzbaren Prepaid-Karte, ähnlich einer Kreditkarte, als Zahlungsmittel gesehen und muss dementsprechend versteuert werden. Setzt sich diese Argumentation durch, hat dies große Auswirkungen auf die Sachbezüge zahlreicher Angestellter. Laut einer Schätzung von Edenred sind es rund sechs Millionen Deutsche, die betroffen wären.
Auswirkungen für Städte
Aber nicht nur eine Vielzahl von Arbeitnehmern, sondern auch Städte würden die Auswirkungen zu spüren bekommen. Die €44,- Gutscheine sind ein hervorragender Weg Kaufkraft und Umsätze lokal über Stadtgutscheine zu erzeugen. Lokale Unternehmen könnten die Stadtkarte als einen möglichen Sachbezug anbieten, was wiederum die lokale Wirtschaft fördert.
Die Nachschärfung des Gesetzes zum Einsatz von Prepaid-Karten als Sachbezug, gewährt das Steuerprivileg nur noch an Karten mit begrenzter Einsatzmöglichkeit. Dadurch ist die Verwendung nun an bestimmte Auflagen, wie beispielsweise einen lokal begrenzten Einsatz gebunden. Hierbei kann „lokal“ als Sitz der Arbeitsstätte oder Wohnort des Arbeitnehmers definiert werden. Diese Eingrenzung führ dazu, dass diese Karten nicht mehr als freies Zahlungsmittel zu bezeichnen sind. Die damit verbundene Gültigkeit der Prepaid-Karte als Sachbezug, bildet für alle Beteiligten (von Arbeitnehmer, über Arbeitgeber bis hin zum lokalen Handelt) einen großen Mehrwert.
Die technische Lösung für eine reibungslose Umsetzung
Mit unserer technischen Lösung haben wir alle relevanten Merkmale berücksichtigt und auch die Abwicklung wird ordnungsgemäß gesteuert. Somit können wir zum einen den Arbeitgebern eine von der Finanzverwaltung geforderte konforme Lösung bieten. Zum anderen helfen wir gleichzeitig den Unternehmen 12x €44,-, jährlich insgesamt € 528,- jedem ihrer Arbeitnehmer zukommen zu lassen. Durch unsere Lösung kann diese Kaufkraft lokal, regional in gezielt aufgebauten Netzen ausgeben werden. So gestalten wir lokalen Wandel und die digitale Transformation mit unserer Stadt-App und unserem virtuellen Marktplatz.