Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. EUR oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. EUR betragen.
Förderungsfähige Maßnahmen sind
Siehe hierzu insbesondere auch das Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen!
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben (siehe Merkblatt zum Förderprogramm) von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Der erste Förderaufruf dieses Jahr findet bereits am 03.03.2022 statt.
Um den Antrag stellen zu können, wird am 03.03.2022 um 9:00 Uhr das Onlineformular für 24 Stunden freigeschaltet.
Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Angaben:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die nächsten Förderaufrufe finden in diesem Jahr am 07.06.2022 und am 30.08.2022 statt.
Wir beraten Sie gerne zum Digitalzuschuss und den Möglichkeiten!
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