Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. EUR oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. EUR betragen.
Förderungsfähige Maßnahmen sind
Siehe hierzu insbesondere auch das Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen!
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben (siehe Merkblatt zum Förderprogramm) von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Der vorerst letzte Förderaufruf des Förderjahres, bei dem sich Interessenten über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben konnten, fand am 15.09.2020 statt. Das Verfahren ist abgeschlossen. Sollte das Förderprogramm in 2021 fortgesetzt werden, werden wir sie auf dieser Seite darüber informieren.
Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Bewerbern/innen per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ausgewählt, die im Rahmen des Förderaufrufs einen Antrag auf Digital-Zuschuss stellen können. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie ausgewählt wurden. Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten im Rahmen dieser Mitteilung die Antragsunterlagen.
Wir beraten Sie gerne zum Digitalzuschuss und den Möglichkeiten!
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