Das Förderprogramm richtet sich an alle (KMU)* und Freiberufler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland die …
... nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
... länger als 2 Jahre nach der Gründung am Markt sind (Bestandsunternehmen)
... sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
UND NICHT einer der folgenden Gruppen angehören:
1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe dazu „Wer ist Antragsberechtigt“) ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich jedoch um einen derfolgenden bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln (siehe Downloads). Zwischen diesem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
2. Danach muss der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung vom Unternehmen (Antragsteller und Zuwendungsempfänger) ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.
3. Danach prüft eingeschaltete Leitstelle vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet die Leitstelle die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
4. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung darf mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Als Berater dürfen nur Unternehmen/Personen beauftragt werden, die ihre Qualifizierung gegenüber der BAFA nachweislich erbracht haben und von ihr zur Durchführung einer richtlinienkonformen Beratung autorisiert wurden. Die SinkaCom AG wurde von der BAFA autorisiertes Beratungsunternehmen akkreditiert und berät sie bei rund um die Digitalisierung ihres Unternehmens oder Betriebs. Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne zum "BAFA" Förderprogramm und Ihren Möglichkeiten!
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