„Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bezuschusst ab dem 07. September 2020 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 50.000 € bei der Anschaffung von Hard- und Software sowie bei der Qualifizierung der Mitarbeitenden mit dem Ziel, sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023.

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Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe mit
… 3 - 499 Mitarbeitenden,
… einer Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland, in der die Investition erfolgt.

 

Voraussetzung für die Förderung ist das Einreichen eines Digitalisierungsplans, der

  • das Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen aufführt,
  • den aktuellen Digitalisierungsstand des Unternehmens aufzeigt sowie die Ziele, die mit der Investition erreicht werden soll
  • zusammenfasst, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet werden kann, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt oder seine Marktposition stärken will.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss umfasst zwei Module, bei denen bis zu 70 % für Investitionen beantragt werden können:


Modul 1: Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte, wie datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (z. B. Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.


Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Dabei kann ein Modul in Anspruch genommen werden oder beide – diese müssen jedoch nicht inhaltlich zusammenhängen!

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Fördersumme hängt von der Größe des Unternehmens ab.

Bei Antragstellung bis zum 30. Juni 2021 können folgende Zuschüsse beantragt werden:

  • Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
  • Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
  • Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)


Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 € im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 €.

 

 

 

 Ab dem 01. Juli 2021 reduziert sich die Quote je Modul um 10 %.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 €.
Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 €.

 

Von einer erhöhten Förderquote profitieren:

  • KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 %)
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 %)
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 %) erschließen.

Werden alle drei Kriterien erfüllt, kann somit eine Förderquote von bis zu 70 % erreicht werden.

Wie erfolgt die Beantragung?

Ab dem 07. September 2020 kann der Förderantrag über ein elektronisches Formular auf der Website des BMWi eingereicht werden.

Haben Sie Interesse an der Förderung?

Wir beraten Sie gerne zum Förderprogramm "Digital jetzt" und den Möglichkeiten!

 

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